1. Wird unabhängig von der Schwerpunktsetzung eines Fachbereichs derselbe Diplomabschluss erteilt?
Ja, der Diplomabschluss ist einheitlich, und unabhängig davon in welcher Fachrichtung der/die Student*in seinen/ihren Schwerpunkt gesetzt hat, wird dies dort nicht vermerkt.

2. Darf der/die Student*in, der/die als Schwerpunkt die Fachrichtung „Literatur- und Kulturwissenschaften“ ausgewählt hat, an Nachhilfeinstituten und Schulen unterrichten? 
Ja, weil alle Veranstaltungen der Didaktik, aber auch das Microteaching und das Lehrpraktikum für die Student*innen beider Fachrichtungen verpflichtend sind.

3. Wer darf Hauptseminare belegen?
Student*innen, die die drei obligatorischen Sprachkurse Deutsche Sprache I – III (ΓΕΡ I-III) bestanden haben und sich im 4. Semester und aufwärts befinden. Außerdem wird für die Hauptseminare der Translationswissenschaften vorausgesetzt, dass MET 405 „Einführung ins Übersetzen und Dolmetschen“ bestanden worden ist.

4. An wen richten sich die Freien Wahlfächer der Abteilung?
An alle Student*innen unabhängig davon, in welchem Semester sie sich befinden und in Absprache mit der/dem Dozent*in.  

5. Welche Veranstaltungen dürfen die Student*innen belegen, die den Sprachkurs Deutsche Sprache III im dritten Semester nicht bestanden haben?
Sie dürfen die Sprachvertiefungskurse (Ε ΓΕΡ), die Pflichtlehrveranstaltungen des jeweiligen  Semesters, die Freien Wahlfächer der Abteilung, sowie weitere Veranstaltungen aus anderen Abteilungen, die im Studienprogramm vorgesehen sind, belegen. Außerdem dürfen sie alle Fremdsprachenkurse des Zentrums für Fremdsprachenunterricht der AUTh belegen.

6. An wen kann sich jemand mit Fragen oder Problemen rund um das Studium wenden?
Jedes akademische Jahr wird für jede Fachrichtung ein/e Professor*in ernannt, der/die als Studienberater*in fungiert. Zu ihren Aufgaben gehört die Information und Problemlösung rund um die Organisation und Struktur des Studiums. Zu Fragen, die den Inhalt und die Leistungsanforderungen der Lehrveranstaltungen betreffen, können sie sich an den/die jeweilige entsprechende Dozent*in wenden, während sie sich bei Fragen in Bezug auf die Anmeldung und Anrechnung der Lehrveranstaltungen an das Verwaltungssekretariat richten können.

7. Dürfen die Student*innen des Grundstudiums die Hauptseminare als Freie Wahlfächer belegen?
Nein, da die Hauptseminare die erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen des Grundstudiums voraussetzen.  

8. Kann in Bezug auf die Fremdsprachen, die im Zentrum für Fremdsprachenunterricht angeboten werden, jedes Fremdsprachenniveau angerechnet werden?
Die Student*innen, die seit 2004-2005 immatrikuliert sind, können eine Fremdsprache (Pflichtfach) wählen und somit 3 ECTS pro Semester (bei zwei Semestern insgesamt 6 ECTS) angerechnet bekommen. Die Wahl der Fremdsprache sowie des Niveaus des Kurses ist freigestellt.

9. Besteht die Möglichkeit eine weitere Fremdsprache zu wählen, die im Zentrum für Fremdsprachenunterricht angeboten wird?
Ja, diese Möglichkeit besteht, allerdings wird die Note nicht im Notendurchschnitt des Diploms berücksichtigt.

10. Können Student*innen aus älteren Semestern, die nur wenige Seminare bestanden haben, in das Neue Studienprogramm aufgenommen werden?
Seit dem akademischen Jahr 2020-21 werden alle Student*innen automatisch in das Neue Studienprogramm integriert.

11. Können diejenigen Student*innen, die den Test des Faches Didaktik III nicht bestehen, an den Wiederholungsprüfungen teilnehmen?
Sie haben die Möglichkeit an einer Wiederholungsprüfung teilzunehmen, und zwar im September desselben akademischen Jahres. Bis dahin gelten die Noten zu den anderen Modulen desselben Faches und somit kann die Note des Tests zusammen mit den übrigen Teilnoten in die Endnote einfließen. Wenn der Test im September nicht bestanden wird, muss das Seminar noch einmal neu belegt und besucht werden.  

12. Werden jedes Jahr dieselben Hauptseminare angeboten?
Die Hauptseminare bieten die Möglichkeit zur Vertiefung der Forschungsgegenstände der beiden Schwerpunkte der Abteilung (Linguistik-Didaktik sowie Literatur- und Kulturwissenschaften) und werden in der Regel in Seminarform mit begrenzter Student*innenzahl und aktiver und stetiger Teilnahme veranstaltet. Sie decken ein breites thematisches Spektrum ab, spiegeln die Forschungsrichtung der Dozent*innen wider und verfolgen die Entwicklung in der Forschung der entsprechenden Fachdisziplinen. Somit werden inhaltliche sowie methodologische Ansätze kontinuierlich auf den neuesten Stand gebracht. Darüber hinaus ist die Abteilung bestrebt, soweit es in ihrer Möglichkeit steht, eine Wiederholung desselben Seminares für den Verlauf von zwei Jahren zu vermeiden.   

13. Nachprüfungen
In der Vollversammlung der Abteilung für Deutsche Sprache und Philologie wird darauf hingewiesen, dass nach dem Hochschulgesetz 4009/2011 und dem Artikel 33, Absatz 10, nur diejenigen Student*innen das Recht auf eine Nachprüfung haben, die drei Mal im selben Seminar und vom selben Dozenten oder derselben Dozentin geprüft worden sind, nachdem Sie einen Antrag darauf eingereicht haben.

Der Antrag wird im Verwaltungssekretariat der Abteilung (täglich von 12.00 – 13.00 zugänglich) eingereicht, und zwar: Vom 1.10. bis zum 15.10. und vom 15.2. bis zum 28.2.

14. Wie kann ich mit den Dozent*innen in Verbindung kommen?
In jedem Semester werden die Sprechstunden der Dozent*innen unter folgender Adresse angekündigt. Während der Prüfungsphase gilt. Darüber hinaus können die Dozent*innen über ihre Email kontaktiert werden (siehe hier).