1. Die Diplomarbeit wird im Rahmen des von den StudentenInnen erwählten Studienschwerpunktes erstellt, bevorzugt im Rahmen eines Wahlpflichtfaches/Schwerpunktfaches. Die Note sowie die 12 ECTS werden als fakultative Zusatzarbeit im Nachweis der Einzelnoten aufgeführt, in dem Note und Thema der Diplomarbeit Erwähnung finden.
 
2. Die Diplomarbeit wird von einem Gremium aus zwei Mitgliedern des wissenschaftlichen Lehrpersonals der Universität (DEP) betreut, wobei der Erstgutachter/die Erstgutachterin zwingend zu dieser Personalkategorie gehören muss, während der oder die ZweitgutachterIn auch Lehrbeauftragte (EEDIP) sein können.Das Thema der Diplomarbeit wird entweder in Absprache des Diplomanden mit den beiden Gremiumsmitgliedern oder vom Erstgutachter festgelegt. Der oder die ErstgutachterIn schlägt zudem den oder die ZweitgutachterIn vor. Das Thema sowie Erst- und ZweitgutachterIn müssen von der Vollversammlung der Abteilung bestätigt werden. Die DozentenInnen haben die Möglichkeit, die Zusammenarbeit mit einem Studenten oder einer Studententin abzulehnen. Jeder Dozent betreut gleichzeitig maximal zwei Diplomarbeiten als Erstgutachter und zwei als Zweitgutachter. Die Angehörigen des wissenschaftlichen Hilfspersonals können bis zu vier Diplomarbeiten als Zweitgutachter betreuen.
 
3. Die mündliche Verteidigung der Diplomarbeit ist öffentlich; sie dauert 15 Minuten und erfolgt in Anwesenheit des Gutachtergremiums. Der Vortrag der Kandidatin/ des Kandidaten wird mit einer Note bewertet, die in die Endnote der Diplomarbeit mit einfließt. Nach der mündlichen Verteidigung muss das Gremium das Gutachten zur Diplomarbeit und die Endnote im Sekretariat hinterlegen.
Falls bei der Bewertung der schriftlichen Diplomarbeit eine Notendifferenz von mehr als drei Noteneinheiten zwischen Erst- und ZweitgutachterIn auftritt, wird ein/eine DrittgutacherIn hinzugezogen. Diese/r benotet sowohl die Diplomarbeit als auch deren mündliche Verteidigung. Der Notendurchschnitt aus allen drei Gutachten ergibt dann die Endnote.
Die mündliche Verteidigung der Diplomarbeit kann im Verlaufe des gesamten Studienjahres erfolgen, der Termin wird vom Gremium festgelegt. Die Arbeit muss spätestens 45 Tage vor der mündlichen Verteidigung hinterlegt worden sein.
Der/die ErstgutachterIn und der/die ZweitgutachterIn haben die Aufgabe, innerhalb dieser 45 Tage die Diplomarbeit zu begutachten. Innerhalb dieser Zeitspanne sind sie des Weiteren verpflichtet, das Datum der mündlichen Verteidigung der Diplomarbeit festzulegen, oder in Absprache mit dem/der StudentenIn eventuell anfallende Korrekturen oder Ähnliches zuzulassen, auch wenn das ursprünglich festgesetzte Datum für die mündliche Verteidigung dadurch eine Verzögerung erfährt.
Die Diplomarbeit muss innerhalb von zwei Semestern nach ihrer Annahme durch die Vollversammlung der Abteilung vollendet und abgegeben werden. Eine Fristverlängerung um ein Semester ist nach schriftlicher Befürwortung des/der ErstgutachtersIn und deren Genehmigung durch die Vollversammlung der Abteilung möglich.
 
4. Der/die StudentIn kann die Ausarbeitung der Diplomarbeit ab dem 7. Studiensemester beginnen und muss als Voraussetzung
4.1 bis zum 6. Studiensemester die bis dahin angebotenen Veranstaltungen des Schwerpunktes, welche thematisch in Bezug zur Diplomarbeit stehen, bestanden haben, sowie die Pflichtveranstaltung „Wissenschaftliches Schreiben“ erfolgreich abgeschlossen haben,
4.2 einen Antrag auf Zulassung zur Diplomarbeit bei der Vollversammlung der Abteilung stellen, in welchem das Thema und das Einverständnis des/der DozentenIn zur Betreuung der Arbeit enthalten ist.
 
5. Die Diplomarbeit wird in zweifacher Ausführung maschinengeschrieben und gebunden (ein Exemplar für den/die ErstgutachterIn, ein Exemplar für den/die ZweitgutachterIn) sowie in elektronischer Form (2 CDs) im Sekretariat abgegeben. Ein drittes korrigiertes Exemplar (mit CD) für die Bibliothek wird nach der mündlichen Verteidigung der Arbeit im Sekretariat vorgelegt. Die Diplomarbeit muss folgende formale Vorgaben erfüllen:
Sprache: Deutsch (gemäß der neuen Rechtschreibung) oder griechisch. Die Entscheidung bezüglich der Sprache der Diplomarbeit erfolgt in Absprache mit dem/der ErstgutachterIn.
Umfang: ca. 50 Seiten
Schriftart und Größe: Times New Roman, 12 pt
Zeilenabstand: 1,5 fach
Seitliche Ränder und Abstände: je 3 cm (rechts/links, oben/unten)

Diese Vorgaben sind verbindlich!