Für das Studium an der Abteilung für Deutsche Sprache und Philologie wird mindestens die selbständige Sprachverwendung der deutschen Sprache auf Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Εuropäischen Referenzrahmen für Sprachen (ΓΕΡ) vorausgesetzt. In den ersten vier Semestern nehmen die Studierenden obligatorisch an Sprachkursen teil, um ihre Sprachkenntnisse intensiv zu erweitern. Sehr gute Deutschkenntnisse auf hohem Niveau qualifizieren die Studierenden nicht nur für ein erfolgreiches Absolvieren des Studiums und evtl. einen Masterstudiengang, sondern auch für ihren beruflichen Werdegang. Durch systematisches Lernen und aktive Teilnahme an den angebotenen Sprach- und Sprachvertiefungskursen und das erfolgreiche Ablegen der erforderlichen Prüfungen erreichen die Studierenden mindestens Niveaustufe C1- nach dem ΓΕΡ.

Zur Erweiterung der Sprachkenntnisse sieht das Studienprogramm drei obligatorische Sprachkurse Deutsche Sprache I – III (ΓΕΡ101, ΓΕΡ201, ΓΕΡ301) sowie zwei obligatorische Sprachvertiefungskurse (E_ΓΕΡ) vor.

Die obligatorischen Sprachkurse Deutsche Sprache I – III (5 Wochenstunden) zielen auf das intensive Training und die Erweiterung der Sprachkenntnisse in Deutsch ab, als unabdingbare Voraussetzung für alle Erfordernisse im Studium und die aktive Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen.

Der Unterricht in den Sprachkursen findet in Parallelkursen statt. Die Anzahl der Parallelkurse hängt von den für die Kurse zur Verfügung stehenden Lehrpersonen ab. Die Einstufung in die Kurse Deutsche Sprache I erfolgt mittels eines Spracherhebungstests für Studienanfänger vor Beginn des ersten Semesters. Für die Einstufung in die Kurse Deutsche Sprache II und III ist die Gesamtleistung in dem jeweils vorigen belegten Kurs entscheidend. Die obligatorischen Sprachkurse Deutsche Sprache I-III werden durch Sprachübungskurse von 2-4 Stunden/Woche begleitet.

Sprachvertiefungskurse (E_ΓΕΡ, je 2 Wochenstunden /3 ECTS) können von Studierenden ab dem 4. Semester aus einem Pool von Wahllehrveranstaltungen gewählt werden, wenn sie die Sprachkurse ΓΕΡ101 und ΓΕΡ201 bestanden haben. Sprachvertiefungskurse werden in jedem akademischen Jahr sowohl im Winter- als auch im Sommersemester angeboten, wenn dies organisatorisch möglich ist.

Zu beachten: Seit dem Wintersemester 2023/24 ist Voraussetzung für den Übergang der Studierenden ins Hauptstudium und den Besuch der Wahlpflichtfächer (Ε ΕΙΔ) die Zusammenstellung von 18 ECTS in der Kategorie der Deutschkurse. Diese 18 ECTS können folgendermaßen zusammengestellt werden: entweder durch den erfolgreichen Abschluss der drei Pflichtkurse der Kategorie Deutsche Sprache I – III, insgesamt: 18 ECTS, oder durch den erfolgreichen Abschluss von zwei Pflichtkursen der Kategorie Deutsche Sprache (I-III) und zwei Sprachwahlkursen (Ε_ΓΕΡ): insgesamt 18 ECTS, (Beschluss der Vollversammlung 486/21.9.2023).

Zu beachten: Das erfolgreiche Bestehen von zwei Sprachvertiefungskursen (Ε_ΓΕΡ) ist (zusammen mit den Sprachkursen ΓΕΡ101, ΓΕΡ201, ΓΕΡ301) Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahllehrveranstaltung „Unterrichtsanalyse – Hospitations- und Lehrpraktikum“ (ΠΑ0801).