STUDIENPROGRAMM
DER ABTEILUNG FÜR DEUTSCHE SPRACHE UND PHILOLOGIE
AB DEM AKADEMISCHEN JAHR 2020-21

Der reformierte Diplomstudiengang tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft. Die neuen Studienbedingungen sind rückwirkend und werden im Einzelnen durch Übergangsbestimmungen geregelt, die eine automatische Eingliederung aller Studierenden in das neue Programm ermöglichen.

 

1 DIPLOMSTUDIUM

Der Diplomstudiengang der Abteilung für Deutsche Sprache und Philologie zielt auf eine Ausbildung der Studierenden in allen Kernkompetenzen der Germanistik und legt die theoretischen und methodologischen Grundlagen für den Erwerb weiterer wissenschaftlicher Kenntnisse auf M.A.-Niveau. Von hoher Relevanz sind dabei die Entwicklung wissenschaftlichen und kritischen Denkens und die Verknüpfung von Theorie und Praxis, sowohl im Bereich der Lehre des Deutschen als Fremdsprache (DaF) als auch in anderen potentiellen Berufsfeldern. Im Einzelnen erwerben die Studierenden Kenntnisse und Fertigkeiten

  • in der allgemeinen Sprachwissenschaft bzw. der Theoretischen und Angewandten Linguistik
  • in der Textwissenschaft mit Schwerpunkt auf deutschsprachiger Literatur im Kontext der europäischen (Ideen)Geschichte
  • in der Vergleichenden und Allgemeinen Kultur- und Literaturwissenschaft
  • in der Translationswissenschaft mit Schwerpunkt auf Theorie und Praxis des Übersetzens und Dolmetschens
  • in der Lehre des Deutschen als Fremdsprache in unterschiedlichen kulturellen und Lernkontexten, sowohl in Form konventionellen Unterrichts als auch mit Fokus auf digitalen Medien

Die einzelnen Disziplinen gliedern sich in zwei Fachbereiche: A. Linguistik und Didaktik und B. Literatur- und Kulturwissenschaft, für die in jedem akademischen Jahr je ein*e Studienberater *in ernannt wird.

Das Studium ermöglicht den Erwerb des Staatlichen Pädagogik-Didaktik-Zertifikats.
Das Studienprogramm sieht eine vierjährige Regelstudienzeit vor (acht Semester), in der mindestens 240 ECTS erreicht werden müssen. (ECTS: Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System; 1 Leistungspunkt oder Credit Point entspricht 25 Stunden Arbeitsaufwand)

In jeder Lehrveranstaltung erfolgt die Abschlussprüfung entweder durch eine Klausur, eine mündliche Prüfung, eine schriftliche Seminararbeit oder durch eine Kombination der obengenannten Prüfungsarten. Die Prüfung kann in griechischer oder deutscher Sprache abgelegt werden.

Die Sprache der Lehrveranstaltungen ist überwiegend Deutsch; daher bilden gute Kenntnisse in der deutschen Sprache eine unabdingbare Voraussetzung für das Studium an der Abteilung.

Für die Absolvierung des Diplom-Studiums an der Abteilung für Deutsche Sprache und Philologie müssen folgende Lehrveranstaltungstypen erfolgreich bestanden werden:

Pflichtlehrveranstaltungen (PV, 102 ECTS): Die Pflichtlehrveranstaltungen sind Einführungskurse in die einzelnen germanistischen Disziplinen, inhaltlich aufeinander abgestimmt und mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Daher empfiehlt es sich, sie in der vorgesehenen Reihenfolge zu besuchen.

Wahllehrveranstaltungen (WV, 36 ECTS): Diese Kurse können aus dem Angebot der Abteilung oder auch anderer Abteilungen der Aristoteles-Universität ausgewählt werden. Sie umfassen unter anderem zweistündige Sprachvertiefungskurse (3 ECTS, 4. Semester) und die Lehrveranstaltungen unter der Rubrik „Literarische Streifzüge“.

Hauptseminare (HS, 102 ECTS): Diese Veranstaltungen vertiefen die Forschungsgegenstände der beiden Schwerpunkte Linguistik-Didaktik sowie Literatur- und Kulturwissenschaft. Die jeweils 12 ECTS für ein fakultatives Hospitations- und Lehrpraktikum oder eine fakultative Diplomarbeit werden als Hauptseminare angerechnet.

Aus dem Fachbereich Literatur- und Kulturwissenschaft müssen mindestens 24 ECTS erlangt werden, die sich aus folgenden Lehrveranstaltungen ergeben:

  • Zwei Wahlveranstaltungen (WV, zu je 6 ECTS) aus der Kategorie „Literarische Streifzüge“
  • Zwei Hauptseminare mit Schwerpunkt Literatur- und Kulturwissenschaft (HS, zu je 6 ECTS)

2 AUFBAU DES STUDIUMS

Zum Erwerb des Diploms müssen die Studierenden mindestens 240 ECTS (Leistungspunkte nach europäischem Standard) nachweisen, die im Grund- und im Hauptstudium erworben werden:

2.1 Grundstudium (126 ECTS):

Im ersten Studienabschnitt werden einerseits grundlegende germanistische Fachkenntnisse und andererseits Kompetenzen in der deutschen Sprache vermittelt. Zu diesem Zweck müssen die Studierenden in den ersten drei Semestern drei Sprachkurse in Deutsch als Fremdsprache (DEUT I-III, 18 ECTS) belegen; die erfolgreiche Teilnahme an diesen Sprachkursen ist eine unerlässliche Voraussetzung für den Übergang ins Hauptstudium. Darüber hinaus müssen Pflichtlehrveranstaltungen absolviert werden (insgesamt PV 90 ECTS) sowie Wahllehrveranstaltungen (WV, 36 ECTS), die sich wie folgt zusammensetzen:

  • Zwei Sprachvertiefungen aus dem Bereich DEUT (insgesamt 6 ECTS, ab dem 4. Semester und nach Bestehen der Sprachkurse DEUT I-III)
  • Zwei Wahlveranstaltungen aus der Kategorie „Literarische Streifzüge“ (insgesamt 12 ECTS)
  • Von den übrigen 18 ECTS können bis zu 12 ECTS durch Wahlveranstaltungen aus dem Angebot anderer Abteilungen der Universität (Philosophische Fakultät, Pädagogik, Kunst, Jura, Wirtschafts- und Politikwissenschaften) abgedeckt werden, sofern diese mit maximal 6 ECTS vergütet werden.

2.2 Hauptstudium (114 ECTS):

Der zweite Studienabschnitt, das Hauptstudium, umfasst Hauptseminare (102 ECTS) sowie die Pflichtlehrveranstaltung im 7. Semester „Didaktik III: Unterrichtsbeobachtung und -planung – Microteaching“ (12 ECTS, Voraussetzung ist die Absolvierung von Didaktik I und II). Zu den in Hauptseminaren erworbenen ECTS zählen auch die fakultative Diplomarbeit (12 ECTS) und/oder das fakultative Lehrpraktikum (12 ECTS).

Die Studierenden im Hauptstudium

  • müssen mindestens zwei Kurse aus dem Fachbereich Literatur- und Kulturwissenschaft belegen (insgesamt 12 ECTS)
  • müssen mindestens vier Hauptseminare mit Vertiefung absolvieren (6 + 3 = 9 ECTS, insgesamt 36 ECTS)
  • können am Lehrpraktikum (12 ECTS) teilnehmen
  • können eine Diplomarbeit (12 ECTS) verfassen.


Die Diplomarbeit sollte entweder dem Bereich A. Linguistik/Didaktik oder B. Literatur- und Kulturwissenschaft entstammen; Voraussetzung für ihre Abfassung ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen des gewählten Schwerpunktes. Es wird empfohlen, dass die Interessent*innen spätestens zu Beginn des 7. Semesters mit einer*m potentiellen Betreuer*in das Thema der Diplomarbeit festlegen und den entsprechenden Antrag stellen.

Derzeit bietet die Abteilung lediglich ein Praktikum im Bereich DaF an, und zwar im Rahmen der Lehrveranstaltung ΠΑ0801 „Unterrichtsanalyse – Hospitations- und Lehrpraktikum“. Voraussetzung für die Teilnahme sind das Bestehen von DEUT I – ΙII, der sprachpraktischen Wahlveranstaltungen im 4. Semester (Ε ΓΕΡ) sowie der obligatorischen Pflichtlehrveranstaltungen in Didaktik I – III. Sofern ein Lehrpraktikum im Ausland im Rahmen von Erasmus Placement (Erasmus Praktikum) absolviert wird, kann dieses ebenfalls anerkannt werden, wenn es den von der Abteilung gestellten Anforderungen entspricht.

Anerkennung der bei der Teilnahme am Erasmus-Programm (Erasmus-Studium) absolvierten Lehrveranstaltungen:
Die während eines Auslandsaufenthaltes im Rahmen des Erasmus-Studien-Programms absolvierten Veranstaltungen werden anerkannt, wenn sie mit ECTS akkreditiert und nach Ablegung einer Prüfung bestanden worden sind. Sie können nicht als Pflichtveranstaltungen des Studiengangs Deutsche Sprache und Philologie anerkannt werden, sondern werden als Hauptseminare oder Wahlveranstaltungen angerechnet. Die Teilnahme an Sprachkursen in Deutsch als Fremdsprache wird nicht zur Anrechnung akzeptiert.

LEHRVERANSTALTUNGEN DER ABTEILUNG FÜR DEUTSCHE SPRACHE UND PHILOLOGIE IM GRUND- UND HAUPTSTUDIUM


3 Übergangsregelungen

Das neue Studienprogramm tritt im akademischen Jahr 2020-21 rückwirkend in Kraft. Studierende, die ihr Studium nicht in der Prüfungsperiode September 2020 abschließen, werden automatisch in das neue Studienprogramm eingegliedert. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, werden folgende Übergangsregelungen getroffen:

3.1 Pflichtlehrveranstaltungen:

  1. Die bereits erworbenen Noten der beiden pädagogischen Pflichtlehrveranstaltungen des alten Studienprogramms „Einführung in die Pädagogik: Themen der pädagogischen Ausbildung und der pädagogischen Professionalität“ und „Lehrerausbildung: Kommunikation, Management von Krisen, Evaluierung“ werden unter Beibehaltung der Kurstitel als Hauptseminare angerechnet, und zwar sowohl für die Erlangung des Diploms als auch für den Erwerb des staatlichen Zertifikats für Pädagogik-Didaktik.
  2. Der Sprachkurs „Deutsche Sprache IV“ des alten Studienprogramms wird als zwei Sprachvertiefungskurse (Ε ΓΕΡ)
  3. Ab dem Wintersemester 2020-21 ist das Bestehen des Sprachkurses „Deutsche Sprache IV“ (wird ersetzt durch 2 Ε ΓΕΡ) nicht mehr Voraussetzung für die Teilnahme an Hauptseminaren, mit Ausnahme der Teilnahme am Hospitations- und Lehrpraktikum. Das Bestehen des Kurses „Deutsche Sprache III“ (vorgesehen für das 3. Semester) bildet auch keine Voraussetzung für die Teilnahme an den Sprachvertiefungskursen ab dem vierten Semester. Das Absolvieren der Pflichtkurse "Deutsche Sprache I - III" ist Voraussetzung für die Teilnahme am Hauptstudium.
  4. Die 18 ECTS der früheren Pflichtlehrveranstaltung „Didaktik ΙΙΙ: Unterrichtsbeobachtung und -planung –Microteaching“ werden folgendermaßen angerechnet:
    12 ETCS für die Pflichtveranstaltung „Didaktik III: Unterrichtsbeobachtung und -planung – Praktikum: Microteaching“ und
    6 ECTS als Hauptseminar „Didaktik III: Unterrichtsbeobachtung und -planung – Praktikum: Microteaching“

3.2 Wahllehrveranstaltungen:

  1. Wer die im neuen Studienprogramm vorgesehenen 36 ECTS aus Wahllehrveranstaltungen absolviert hat, ist von der Teilnahme an den Kursen der Kategorie „Literarische Streifzüge“ befreit.
  2. Wenn mehr als 36 ECTS in Wahllehrveranstaltungen erworben worden sind, so werden Titel und zusätzliche ECTS im Diploma Supplement eingetragen, aber nicht zum Diplom hinzugezählt.
  3. Für Wahllehrveranstaltungen, die vor 2020-21 außerhalb der Abteilung für Deutsche Sprache und Philologie besucht worden sind, gilt die Beschränkung von 6 ECTS nicht (s. 2.1).

3.3 Hauptseminare:

  1. Alle Hauptseminare des vorherigen Studienprogramms werden unter ihrem jeweiligen Titel für das neue angerechnet.
  2. Wer bereits 84 ECTS, bestehend aus 72 ECTS aus Hauptseminaren und 12 ECTS aus den beiden pädagogischen Pflichtlehrveranstaltungen „Einführung in die Pädagogik: Themen der pädagogischen Ausbildung und der pädagogischen Professionalität“ und „Lehrerausbildung: Kommunikation, Management von Krisen, Evaluierung“ erworben hat, wird von der Absolvierung von vier Hauptseminaren mit Vertiefung [4 (HS) x 6 (ECTS) + 4 (HS-Vertiefung) x 3 (ECTS)= 36 ECTS] zur Erlangung des Diploms befreit.

Zur analytischen Verteilung der ECTS im neuen Studienprogramm im Vergleich zum alten, siehe:     

  ΠΑΛΑΙΟ ΠΠΣ ΝΕΟ ΠΠΣ
  Υ YK E Υ Ε ΕΙΔ Ε
ΓΛΩ/ΔΙΔ 6, 6, 6, 6, 6, 6, 18=54 Από 36 έως 72 Προσφέρονται ανάλογα με την ευχέρεια των διδασκόντων 6, 6, 6, 6, 6, 6, 12=48 102 ECTS (εκ των οποίων τουλάχιστον 12 ECTS από ΛΟΓ/ΠΟΛ) Προσφέρονται ανάλογα με την ευχέρεια των διδασκόντων
ΛΟΓ/ΠΟΛ 6, 6, 6, 6, 6 =30 Από 36 έως 72 6, 6, 6, 6, 6=30 36 ECTS εκ των οποίων: 12 ECTS ΛΟΓ/ΠΟΛ («Περιδιαβάσεις») 6 ECTS : Ε ΓΕΡ ΕΩΣ 12 ECTS ΕΚΤΟΣ ΤΜΗΜΑΤΟΣ
ΓΛΩΣΣΑ 6, 6, 6, 6 =24 ECTS   6, 6, 6 =18 ECTS  
ΠΑΙ 6, 6 =12   -  
ΜΕΤ/ΔΙΕΡΜ 6   6  
ΣΥΝΟΛΑ 126 72 42 [18 ECTS- Α΄ΚΥΚΛΟΣ & 24 ECTS-Β’ΚΥΚΛΟΣ 102 36
240 240